Sachverständigen-Gutachten
Öffentlich bestellte
und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige sind auf Grund der festgelegten
Bestellungsvoraussetzungen der IHKs (Industrie- und Handelskammern)
in besonderer Weise geeignet auf dem bestellten Fachgebiet gutachterlich
tätig
zu werden. Sie erstellen hierzu private Gutachten im Auftrag von Privatpersonen
oder Gerichtsgutachten nach Auftrag durch ein Gericht. In jedem Fall
garantieren sie die persönliche Erstellung des Gutachtens und die völlige
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit. Dies wird durch ein von der IHK
verliehenes Siegel dokumentiert.
Zur Kenntlichmachung der besonderen Leistung von ö.b.u.v. Sachverständigen dient das oben angeführte Logo, dessen Nutzung ausschließlich den berechtigten Sachverständigen vorbehalten ist.
Dr. Joachim Haselbach ist im Sachgebiet Chemie für die Toxikologie von Kosmetika und Bedarfsgegenständen von der IHK “Mittlerer Niederrhein” öffentlich bestellt und vereidigt.
IHK-Sachverständigenverzeichnis
Bitte sprechen Sie uns an, falls Sie Beratungsbedarf bzgl. der Erstellung von Gutachten haben. Vielen Dank!