Sicherheitsbewertung von Kosmetika
Jedes kosmetische Produkt/Fertigerzeugnis kann erst nach Durchführung einer Sicherheitsbewertung hergestellt und vermarktet werden. Für bestimmte Produkte ist eine sogenannte spezifische Sicherheitsbewertung notwendig.
Tränklotionen in feuchten Tüchern fallen ebenfalls unter die Definition kosmetischer Mittel.
Wir führen für Sie als Fachtoxikologe diese Bewertung nach dem neuesten Stand durch.
Gerne beraten wir Sie entsprechend.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Vielen Dank!