„Extractables“ und „Leachables“

Arzneimittel gemäß Arzneimittelgesetz (AMG) können unerwünschte Stoffe aus z.B. Verpackungsmaterialien bzw. als „carry over“ bei Herstellung in Vielzweckanalagen enthalten.

Wir bewerten an Hand der analytischen Ergebnisse zu den „Extractables“ und „Leachables“ und unter Berücksichtigung der Verwendung des jeweiligen Arzneimittels das Risiko einer Gesundheitsgefährdung.

Desgleichen leiten wir aus dem toxikologischen Wirkprofil eines „Extractables“ bzw. „Leachables“ eine für den Menschen unkritische Wirkschwelle ab (als Permitted Daily Exposure (PDE) [»]).

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