Kosmetische Mittel

Kosmetische Produkte müssen bei bestimmungsgemäßer und vorhersehbarer Anwendung gesundheitlich unbedenklich sein. Der Hersteller bzw. der Importeur muss daher die Sicherheit seiner Produkte gewährleisten. Dies regelt die Kosmetik-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (s. hierzu [»]).

Wir führen Sicherheitsbewertungen durch. Hinsichtlich der dokumentarischen Anforderungen können wir für Sie die Produktinformationsdatei (PIF) erstellen.

Kontakt
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